S a t z u n g
 
 
                                 
Inhaltsverzeichnis
 
 
1.)     Einleitung
 
2.)     Name
 
3.)     Mitgliedschaft
 
4.)     Organe
         a)       Zugführer
         b)       Kassierer
         c)       Schriftführer
         d)       Spieß
         e)       Zeugwart
         
f)        Standartenträger
         g)       Fahnenoffiziere
         h)       Zugkönig
 
5.)     Mitgliedsbeitrag, Strafen und Ausgaben
 
6.)     Versammlungen und Veranstaltungen
 
7.)     Schießen
 
8.)     Sonstige Bestimmungen
 
 
 
Anlage:  Auflistung der Beiträge und Strafen
 
 
 
1.)  Einleitung
 
Die Satzung des Bürgerschützenvereines 1947 Barrenstein e.V. in der jeweils gültigen Fassung gilt als Richtlinie für die Roten Husaren Immer Treu gegr.1974. Sie wird als Anlage beigefügt.
 
 
 
2.)  Name
 
Seine Mitglieder geben dem Zug folgenden Namen: Rote Husaren "Immer Treu" Barrenstein gegr. 1974. Das Gründungsjahr ist 1974.
 
 
 
3.)  Mitgliedschaft
 
Es besteht die Möglichkeit aktives, passives oder förderndes Mitglied zu werden.
 
Aktives Mitglied:
        - Jeder männliche Bewerbert
        - Muss Mitglied im BSV Barrenstein sein
 
Passives Mitglied:
        - Jeder männliche Bewerber
        - es besteht die Möglichkeit der Mitgliedschaft im BSV
 
Förderndes Mitglied:
        - es besteht die Möglichkeit der Mitgliedschaft im BSV
 
Die aktiven und passiven Mitglieder verpflichten sich, den jeweiligen Beitrag termingerecht zu entrichten und sich an den Veranstaltungen des Zuges und des BSV zu beteiligen.
Grundsätzlich ist es die Pflicht eines jeden aktiven Mitgliedes an den Festzügen des BSV
Barrenstein und den durch mehrheitlichen Beschluss festgelegten Umzügen auswärtiger Vereine teilzunehmen.
Die fördernden Mitglieder verpflichten sich den Förderbeitrag fristgerecht zu zahlen. Sie werden
1 mal im Jahr zu einer Zugveranstaltung kostenfrei eingeladen (wenn möglich zur Jahresabschlussfeier).
 
Der Wunsch der aktiven oder passiven Mitgliedschaft kann über ein Mitglied in eine Versammlung eingebracht werden. Über die endgültige Aufnahme wird nach dem für den Antragsteller ersten Schützenfest, frühestens nach einem halben Jahr abgestimmt. Der Bewerber kann bis dahin an allen Veranstaltungen (auch Schützenfest) teilnehmen. Nach der entsprechenden Frist erhält er die Gelegenheit den Wunsch seiner Mitgliedschaft zu bestätigen. Die Aufnahme wird mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.
Ausnahme: Bei ausgetretenen Mitgliedern kann eine Wiederaufnahme nur dann erfolgen,
wenn alle stimmberechtigten Zugmitglieder mit "Ja" stimmen.
 
Der Wunsch einer fördernden Mitgliedschaft kann über ein Mitglied in eine Versammlung eingebracht werden. Die Aufnahme wird mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. Eine Probezeit besteht nicht.
 
Der Austritt eines Mitgliedes aus dem Zug ist einem Mitglied der Führungsspitze schriftlich bekannt zu geben. Das Mitglied hat den fälligen Beitrag bis zum Ende des Monats seines Austritts zu entrichten.
 
Ein Mitglied kann bei groben Verstößen gegen die Richtlinien des Zuges bei Anwesenheit von mindestens 80 % der stimmberechtigten Zugmitglieder mit einfacher Mehrheit sofort ausgeschlossen werden.
 
Jedes Mitglied hat nach verlassen des Zuges alle zugeigenen Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, an den Zug zu übergeben. Bei Fehlen oder Beschädigung des Zugeigentumes ist Ersatz zu leisten.
 
Für die Abmeldung im BSV ist jeder selbst verantwortlich. Der Zug informiert den BSV über den Zugaustritt.
 
 
 
4.)  Organe
 
Jedes Mitglied kann sich nach mindestens einjähriger Zugzugehörigkeit für ein Amt zur Wahl stellen.
 
Eine Neuwahl findet alle 5 Jahre statt. Legt ein Amtsinhaber zwischendurch sein Amt nieder, so wird für die Restzeit dieses Amt neu gewählt.
 
Es besteht eine Führungsspitze, die sich aus dem Zugführer, dem Kassierer und dem  Schriftführer zusammensetzt.
Zur erweiterten Führungsspitze gehören zusätzlich noch der Spieß
und der amtierende Zugkönig.
Die Führungsspitze bzw. die erweiterte Führungsspitze haben die Aufgabe wichtige Themen
bzw. die Versammlungen vorzubereiten und die Veranstaltungen des Zuges und des Vereines zu organisieren.
 
Zugführer:                  - Teilnahme an Versammlungen des BSV
                                     - Ansprechpartner des BSV in Zugangelegenheiten
                                     - Führung des Zuges bei Umzügen
                                     - Festlegung der Zugordnung
                                     - Festlegung der Zugaufstellung
                                     - Terminierung von Veranstaltungen
                                     - Bestrafung des Spießes
                                     - Gratulation SM
                                     - Weiterleitung der Tagesordnung an den Schriftführer mindestens
3 Wochen vor einer Versammlung
                                     - Versammlungsleitung
                                     - Regelung der Vertretung bei den anderen Ämtern (außer Kassierer)
 
Kassierer:                   - Führung der Zugkasse
                                     - kassieren der Beiträge und Strafen
                                     - Begleichung der Fixkosten des Zuges (Beitrag BSV, Vogelschuss,
Königsgeschenk bis € 50,--, Ausgaben Versammlungen)
                                     - für alle Ausgaben müssen Rechnungen/Kassenbons vorliegen
                                     - liegen keine Rechnungen/Kassenbons vor sind Eratzbelege zu erstellen
                                     - Ersatzbelege sind vom Empfänger des Geldes bzw. von 2 Mitgliedern der
Führungsspitze zu unterschreiben
                                       bei Fixkosten reicht die Unterschrift eines Kassierers
                                     - laufende Information der Führungsspitze über die Kassensituation
                                     - Zusammenarbeit mit dem Spieß
 
Schriftführer:             - Erstellung von Einladungen mindestens 2 Wochen vor einer Versammlung
                                     - Erstellung und Archivierung der Versammlungsprotokolle
                                     - Rechtzeitige Weitergabe der Protokolle
                                     - Koordination der Führung einer Zugchronik
                                     - Verwaltung der Schiessunterlagen
 
Spieß:                          - nimmt Disziplinarmaßnahmen vor (laut Anhang)
                                     - Einhaltung der Zugordnung
                                     - Weitergabe der notierten Strafen an den Kassierer
                                     - Zusammenarbeit mit dem Kassierer
 
Zeugwart:                    - Verwaltung und Pflege des nicht ausgegebenen Zugeigentums
                                     - Führung einer Auflistung des ausgegebenen Zugeigentums
                                     - Kontrolle der Rückgabe des Zugeigentums bei Austritt
                                     - Verleih des Zugeigentums
                                     - Führung einer Verleih- und einer Reparaturliste
                                     - Ausführung kleinerer Reparaturarbeiten in Eigenregie
                                     - Ersatzbeschaffungen bzw. Anschaffungen für Reparaturen bis
€ 30,00 im Einzelfall
 
Standartenträger:      - Verwaltung und Pflege der Standarte
                                     - Tragen der Standarte bei Veranstaltungen nach Absprache
 
Fahnenoffiziere:         - werden bei Bedarf jeweils vom Zugführer bestimmt
                                      - Unterstützungdes Standartenträgers
                                      - Eventuell Tragen von Kränzen
 
Zugkönig:                    - Repräsentation des Zuges in seiner Amtszeit
                                     - Er ist grundsätzlich verpflichtet an den Umzügen des BSV Barrenstein
teilzunehmen
 
Führungsspitze:         - Ausgaben bis € 20,00 je anwesendes Mitglied je Maßnahme
                                     - Vorbereitung der Versammlungen
                                     - Planung von Veranstaltungen
 
 
 
5.)  Königsgeld, Mitgliedsbeitrag, Ausgaben und Strafen
 
Ein Mitglied erhält als Schützenkönig einen Betrag von € 500,00 aus der Zugkasse.
 
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Strafen und Ausgaben wird mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer Versammlung beschlossen.
 
Eine Auflistung der jeweils aktuellen Beiträge und Strafen ist als Anlage Satzungsbestandteil.
 
Ein ausgetretenes Mitglied hat den Beitrag bis zum Ende des Austrittsmonats zu bezahlen.
 
Der Kassierer kann einen Zahlungsaufschub mit den Mitgliedern vereinbaren. Bei einem Zahlungsaufschub von mehr als 3 Monaten ist die Führungsspitze zu informieren.
 
Durch die Zahlung des jeweiligen Mitgliedsbeitrages erwirbt das Mitglied das Recht auf Zahlung
                                     - des BSV-Beitrages und des BSV-Königsgeldes aus der Zugkasse
                                     - von Zuschüssen zu Veranstaltungen aus der Zugkasse gemäß den jeweils gültigen
Versammlungsbeschlüssen
                                     - von jedem Mitglied wird ein Teil des Beitrages in die Getränkekasse für Schützenfest
eingezahlt
Strafen sind grundsätzlich bei der nächsten Versammlung zubegleichen.
 
 
 
6.)  Versammlungen und Veranstaltungen
 
Alle aktiven und passiven Mitglieder ab 16 Jahre haben Sitz und Stimme in den Versammlungen.
Diese finden grundsätzlich in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober (Jahreshauptversammlung) und Dezember statt.
Wer zu einem Termin nicht kann, hat sich vorher bei einem
Mitglied der Führungsspitze zu entschuldigen. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig so kann eine neue Versammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden, die dann unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
 
Die Kostenaufteilungen werden auf einer Versammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
 
 
 
7.)  Schießen
 
Der Vogelschuss findet grundsätzlich 1 mal im Jahr und das Pokalschießen 3 mal im Jahr statt.
Das Mindestalter zum Schießen ist 16 Jahre. Eine persönliche Anwesenheit ist grundsätzlich
erforderlich.
 
Es wird fortlaufend geschossen.
 
Über sonstiges Schiessen (ohne Wertung) entscheidet eine Versammlung bzw. die beim Schießen anwesenden Mitglieder.
 
Mitglieder mit Sachkenntnis leiten das schießen. Sie sind für die Durchführung des Schießens verantwortlich und weisungsbefugt.
 
Es wird auf eigene Verantwortung und Gefahr geschossen.
 
Königsschuss:           - Meldet sich kein Interessent für die Zugkönigswürde so schießen alle Mitglieder die nicht der Sperrfrist unterliegen
                                     - Ein Zugkönig muss 3 Jahre aussetzen (Sperrfrist)
                                     - Auf Wunsch kann jemand aus der Sperrfrist für einen anderen
schießen (persönliche Anwesenheit bzw. Schriftform)
 
Pfänderschießen:      - Alle aktiven und passiven Mitglieder
                                     - Es wird immer nur auf ein Pfand geschossen
                                     - Jeder kann nur für sich selbst schießen
                                     - Die erworbenen Pfänderorden sind zum nächsten Pfänderschießen
wieder mitzubringen
 
Pokalschießen:          - Alle aktiven und passiven Mitglieder
                                     - Es werden 3 Wanderpokale ausgeschossen
                                     - Ausgeschossen werden 3 Durchgänge mit jeweils 5 Schuss, von
denen nur die besten 3 gewertet werden
                                     - Die zwei besten Durchgänge werden gewertet
                                     - Die ersten des Pokalschiessens vertreten den Zug beim Pokalschießen
des BSV Barrenstein
                                        (Anzahl richtet sich nach den Regeln des BSV)
bei Biwak und Vogelschuss
 
Sonstiges:                  - Die Regeln für weiteres Schiessen werden jeweils von den anwesenden Mitgliedern festgelegt.
                                       Anfallende Strafen werden auch
auf nicht anwesende Mitglieder umgelegt.
 
 
 
8.)  Sonstige Bestimmungen
 
Das Geschäftsjahr des Zuges beginnt am 01.08. eines Kalenderjahres und endet am 31.07. des Folgejahres.
 
Satzungsänderungen sind nur bei Anwesenheit von mindestens 80 % der Mitglieder mit 2/3 Mehrheit möglich.
 
Sonstige Beschlüsse, die in dieser Satzung nicht separat aufgeführt sind, werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
 
Die Satzungsänderung wurde am 18.02.2017 beschlossen.

 

 

 

Anlage:

Rote Husaren „Immer Treu“ Barrenstein gegr. 1974

 

Stand: 06.02.2018

 

Beiträge und Strafen

a)    Beitrag:

aktive und passive Mitglieder über 18 Jahre die nicht in Ausbildung sind

€ 25,00/mtl

aktive und passive Mitglieder über 18 Jahre die in Ausbildung sind

€ 15,00/mtl

aktive und passive Mitglieder unter 18 Jahre

€ 15,00/mtl

Fördermitglieder grundsätzlich

€ 10,00/mtl

   

Mitglieder im Probejahr zahlen (Einzelheiten siehe Richtlinien)

€ 170,00/p.a.

Sonstige Zahlungen werden nur beiTeilnahme an Veranstaltungen fällig.

 

Der Beitrag ist grundsätzlich monatlichzu bezahlen.

Für die Uniform ist jeder selbstzuständig. Diese ist im Beitrag nicht enthalten.

b)    Trinkkasse

Vom gezahlten Beitrag wird bei den aktiven und passiven Mitgliedern ein Teil für die Trinkkasse an Schützenfest verwendet.

c)    Strafen

1. Bei Versammlungen (Zug oder BSV) unentschuldigt fehlen

  10,00

2. Bei Veranstaltungen des BSV unentschuldigt fehlen

  10,00

3. Verspätungen ab 5 Minuten

    2,50

4. Unvollständige Uniform
    - ohne vollständige Uniform kann nicht mitgegangen werden - siehe (1.)

  10,00

5. Trunkenheit während des Zuges

  20,00

6. Prügeleien

  50,00

   

Weitere Strafen bleiben dem Spieß vorbehalten        je Maßnahme bis max.

    2,50

d)    Uniform und Anzugordnung

Vollständige Uniform

Tschakko, roter Uniformrock mit Schulterstücken, Fangschnur und Orden bzw. Nadeln, weißes Hemd mit Zugwappen
(bzw. T-Shirt oder rotes Poloshirt - nach bekanntgegebener Anzugsordnung), weiße Handschuhe, schwarze Hose mit
Säbelgehänge, Säbel, schwarzeSocken, schwarze Schuhe

 

Der Uniformrock ist immer mit Schulterstücken, Fangschnur, Orden bzw. Nadeln und weißen Handschuhen zu tragen.
 

Pokalschießen

verliehene Orden (vorvorletzter bis letzter) sind zu allen Versammlungen, Schützenfest Montag, zum Fisch essen und
mit der Uniform  zu tragen
 

Schotte und Zugsau

verliehene Insignien sind zu allen Versammlungen, Schützenfest Montag und zum Fisch essen zu tragen

Die Anzugordnung wird vom Zugführer in einem  Antrittsbefehl festgelegt.

Wir wünschen Euch allen viel Spaß als Mitglieder der Roten Husaren. Für gelegentliche Verfehlungen bedankt sich recht herzlich die Kasse.